Auftrag, Gesetzesgrundlage und Themenschwerpunkte
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2 verankert. Zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, wurde in Erkrath 1990 die Gleichstellungsstelle eingerichtet. Sie ist organisatorisch als Stabsstelle direkt dem Bürgermeister zugeordnet und dennoch arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte fachlich weisungsfrei.
Des Weiteren trat am 09.11.1999 das Landesgleichstellungsgesetz von NRW zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst in Kraft, welches am 28.06.2016 novelliert wurde. Sämtliche Neuerungen des Landesgleichstellungsgesetzes sowie die darin enthaltenen Vorgaben für die Aufstellung eines Frauenförderplanes finden Sie als Download in der Randspalte.
Nachfolgend sind die wesentlichen Themenschwerpunkte aufgelistet
• Chancengleichheit im Erwerbsleben
• Lebensplanung von Frauen und Mädchen
• Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege
• Frauenförderung innerhalb der Verwaltung
• Mädchenförderung
• Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
• Sicherheit im öffentlichen Raum
• Frauen und Stadtplanung
• Frauen und Gesundheit
• Frauen und Kultur
• Politische Teilhabe von Frauen