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Besoldung, Entgelt, Arbeitszeit

Die Eingruppierung erfolgt nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen und kann bis zur EG S2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgen.

Es handelt sich um Teil- und Vollzeitstellen mit unterschiedlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Besetzung von Stellen mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich, sofern die Aufgabenerledigung in ausreichendem Umfang sichergestellt ist.

Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt individuell in Absprache mit dem bzw. der Vorgesetzten und ist abhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit.