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Besoldung, Entgelt, Arbeitszeit

Eine Eingruppierung kann bis zur Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgen. Je nach Projekt kann eine vorübergehende Zulage bis zur Entgeltgruppe 13 gewährt werden. Die individuelle Eingruppierung erfolgt nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Eine Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich, sofern die Aufgabenerledigung in ausreichendem Umfang sichergestellt ist.