Besoldung, Entgelt, Arbeitszeit
Eine Eingruppierung kann bis zur Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgen. Die individuelle Eingruppierung erfolgt nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Die Stelle ist nicht teilbar.