Begründungstext des Bürgerbegehrens
Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens haben dieses wie folgt begründet:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.09.2022 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die sogenannte Hasenwiese (Grünfläche westlich und nördlich der Schule Schmiedestraße in Hochdahl-Millrath) beschlossen. Nach dem Entwurf des Bebauungsplans soll dort unmittelbar angrenzend an das bestehende Schulgelände ein 4-5-geschossiger Gebäudekomplex mit 21 Wohneinheiten zuzüglich Gästeapartment errichtet werden. Die betroffene Fläche ist die letzte größere zusammenhängende Grünfläche im dicht bebauten Stadtteil Hochdahl Millrath.
Nach dem vom Rat im Jahr 2021 einstimmig beschlossenen Klimaanpassungskonzept handelt es sich um einen wertvollen Freiraum mit hoher Funktion als klimatischer Ausgleichsraum bei Hitzeperioden (insbesondere in der Nacht), die in der Zukunft häufiger auftreten werden. Sollte das dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde liegende Bauvorhaben realisiert werden, so würde durch die damit verbundene Versiegelung die für die Kaltluftproduktion relevante Fläche des Plangebietes wesentlich verkleinert und die Kaltluftproduktion um ca. 20 Prizent verringert. Zudem würde sich dies dann auf den Abfluss der von Norden einfließenden Kaltluft negativ auswirken. Neben der ökologischen Bedeutung hat die Grünfläche erhebliche soziale Funktion als Spiel- und Freifläche für die in Millrath lebende Bevölkerung. Für das Vorhaben und notwendige Wohnbebauung stehen in Erkrath andere Flächen, die keine Grünflächen sind, zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung hat zu den Kosten mitgeteilt: „Bei Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses entgeht der Stadt durch den fehlenden Abschluss des Erbbaurechtsvertrages für 99 Jahre ein jährlicher Erbbauzins in Höhe von 24.847,20 EUR, insgesamt entgehen ihr 2.459.872,80 EUR für die Gesamtlaufzeit.
Bernhard Osterwind Peter Knitsch Dr. Thomas Spiritus