Ermittlung des Abstimmungsergebnisses
Die Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgt öffentlich am Abstimmungstag, den 26.02.2023, unmittelbar ab 18:00 Uhr in den Stimmräumen bzw. für die Briefabstimmung im Rathaus der Stadt Erkrath, Bahnstraße 16, durch die jeweiligen Abstimmungsvorstände.
Der Bürgerentscheid hat Erfolg, wenn die gestellte Frage in der Stadt Erkrath:
- mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet wird und
- die Zahl der „Ja“-Stimmen mindestens 20 Prozent der zur Abstimmung berechtigten Bürgerinnen und Bürger ausmacht.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Das Ergebnis wird am Abstimmungstag auf der Homepage der Stadt Erkrath bekanntgegeben. Dort wird auch der aktuelle Zwischenstand der Auszählung abrufbar sein.