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Beantragung der Stimmabgabe per Brief

Für die Stimmabgabe per Brief benötigen Sie einen Stimmschein. Diesen beantragen Sie durch Scannen des QR-Codes auf der Abstimmungsbenachrichtigung, online über ein digitales Antragsformular, per Mail an wahlen@erkrath.de, schriftlich per Post oder persönlich beim Wahlamt.

Der Stimmbrief muss spätestens am Abstimmungstag, den 26.02.2023, um 16:00 Uhr beim Bürgermeister der Stadt Erkrath eingegangen sein. Bitte bedenken Sie die Postlaufzeiten.

Das Briefabstimmungsbüro zur persönlichen Beantragung eines Stimmscheins befindet sich im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Erkrath, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath. Es ist im Zeitraum vom 06.02. bis zum 24.02.2023 wie folgt geöffnet:

  • Montags bis mittwochs: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstags: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
  • Freitags: 09:00 bis 12:00 Uhr (am Freitag, den 24.02.2023, auch von 13:30 bis 18:00 Uhr)

Keine Öffnung am Donnerstag, den 16.02.2023 (Altweiber), nachmittags und am Montag, den 20.02.2023 (Rosenmontag), ganztägig.

Abstimmung in einem anderen Stimmraum

Wenn Sie einen anderen Stimmraum aufsuchen möchten als denjenigen, der auf Ihrer Benachrichtigung angegeben ist, benötigen Sie ebenfalls einen Stimmschein, den Sie bitte wie oben beschrieben beantragen.