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Abstimmungsberechtigung

Abstimmberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheides (15.09.2024) zu Kommunalwahlen wahlberechtigt wäre. Das sind alle Deutschen und die Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die an diesem Tag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung (30.08.2024) in der Stadt Erkrath ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich hier sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Stadt Erkrath haben.

Versand der Abstimmungsberechtigungen

Alle Abstimmungsberechtigten werden bis zum 25.08.2024 benachrichtigt. Wer keine Benachrichtigung erhält, aber glaubt, abstimmungsberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Erkrath in Verbindung setzen.

Abstimmung im Stimmraum

Name und Anschrift des Stimmraumes können der Abstimmungsbenachrichtigung entnommen werden. Bitte bringen Sie zur Abstimmung die Benachrichtigung sowie Ihren Personalausweis (bzw. Identitätsausweis bei Unionsbürgerinnen und -bürgern) oder Ihren Reisepass mit. Ihr Stimmrecht können Sie auch bei Verlust der Abstimmungsbenachrichtigung ausüben.

Eine Übersicht über die einzelnen Stimmbezirke finden Interessierte hier.