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Vertrauenspersonen für Schöffenwahlausschuss gesucht

Im Laufe des Jahres werden für die Amtsperiode 2024 bis 2028 bundesweit neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Hierfür tritt in jedem Amtsbezirk jeweils ein Schöffenwahlausschuss zusammen, der die ihm vorgeschlagenen Personen für das Schöffenamt wählt. Der Wahlausschuss besteht dabei aus dem Richter des jeweiligen Amtsgerichts, einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen bzw. Beisitzer.

Die Vertrauenspersonen der einzelnen Schöffenwahlausschüsse sind vorab aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks zu bestimmen. Um dem Kreistag des Kreises Mettmann hier eine entsprechende Wahlmöglichkeit zu geben, sollen pro Amtsgerichtsbezirk jeweils 14 Personen vorgeschlagen werden. Für den Amtsgerichtbezirk Mettmann werden insgesamt fünf Personen aus Erkrath, vier Personen aus Mettmann, drei Personen aus Haan sowie zwei Personen aus Wülfrath gesucht. Die gesuchten Personen dürfen dabei nicht gleichzeitig als Bewerberinnen oder Bewerber um ein künftiges Schöffenamt in den jeweiligen Listen der Amtsgerichte vertreten sein. Auch Ehegattinnen und Ehegatten der Vertrauenspersonen sind hiervon betroffen und dürfen nicht auf der späteren Vorschlagsliste auftauchen.

Interessierte Erkratherinnen und Erkrather können sich noch bis spätestens 30.01.2023 für das Ehrenamt bewerben. Die Bewerbung als Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss ist per Mail an tanja.grothoff@erkrath.de möglich. Dabei sind neben Name und Anschrift auch das Geburtsjahr, der Beruf (bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des Tätigkeitsbereichs) sowie eine eventuelle Mitgliedschaft im Rat oder Kreistag anzugeben. Rückfragen zum Amt werden telefonisch unter 0211 2407-7202 beantwortet.

18.01.2023