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Verfahrensablauf

Die Gewerbeabmeldung können Sie persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder online im elektronischen Verfahren über das Wirtschaft-Service-Portal.NRW einreichen.

Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.

Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.