Verfahrensablauf
Die Gewerbeabmeldung können Sie persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder online im elektronischen Verfahren über das Wirtschaft-Service-Portal.NRW einreichen.
Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.