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Besoldung, Entgelt, Arbeitszeit

Eine Eingruppierung kann bis zur Entgeltgruppe S 8a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgen.

Es handelt sich um Vollzeitstellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.

Grundsätzlich ist die Stelle auch in Teilzeit besetzbar, jedoch ist hier die Arbeitsleistung teilweise auch in den Nachmittagsstunden erforderlich, eine flexible Arbeitszeitverteilung kann vereinbart werden.