Allgemeine Informationen
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis. Diese wird dem Inhaber/ der Inhaberin der Gaststättenerlaubnis für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden. Für jede Person, die das Gewerbe als Stellvertreter/in ausüben soll, benötigt der/ die Gewerbetreibende eine Stellvertretungserlaubnis.
Die Ausübung des Gewerbes durch den Stellvertreter/ die Stellvertreterin kann bis zur Erteilung der Erlaubnis auch auf Widerruf gestattet werden (Gaststättenbetrieb-Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis). Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.
Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis.
Der Antrag ist von der Erlaubnisinhaberin oder von dem Erlaubnisinhaber zu stellen und nicht von der Stellvertreterin oder von dem Stellvertreter.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung sind neben dem Antragsdokument folgende Unterlagen erforderlich:
- Führungszeugnis (Belegart 0)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Finanzsachen der Stadt
- Unterrichtungsnachweis nach § 4 Absatz 1, Nr. 4 GastG (IHK-Nachweis)
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
- Personalausweiskopie / Kopie des Aufenthaltstitels / Kopie des Passes in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung
Kosten
Die Gebühr für eine Stellvertretererlaubnis beträgt 300,00 Euro.
Die Gebühr für eine befristete Stellvertretererlaubnis beträgt 165,- Euro.
Beantragen Sie die Bescheinigung schriftlich ist die Verwaltungsgebühr auf das Konto der Stadt Erkrath zu überweisen.
Die Bankverbindung dafür lautet:
Kreissparkasse Düsseldorf
IBAN: DE78 3015 0200 0003 4000 25
BIC: WELADED1KSD
Verfahrensablauf
Den Antrag auf eine Stellvertretererlaubnis kann schriftlich gestellt oder online eingereicht werden.
Nachdem Antrag und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die persönliche Zuverlässigkeit der Stellvertretung geprüft. Ist das Ergebnis dieser Prüfung positiv, wird die Stellvertretererlaubnis erteilt und per Post zugestellt.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von drei Wochen.
Frist
Die befristete Erlaubnis wird für längstens drei Monate erteilt und kann nur aus wichtigem Grund verlängert werden.
Für die generelle Stellvertretungserlaubnis bestehen keine Fristen.
Rechtsgrundlage
- § 9 Gaststättengesetz