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Kosten

Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich im Wesentlichen nach der Art der Benutzung, der Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der geplanten Dauer der Benutzung. Die Berechnung wird im jeweiligen Einzelfall vorgenommen. Neben dieser Sondernutzungsgebühr hat der Fachbereich Einwohner · Ordnung auf gesetzlicher Grundlage eine Verwaltungsgebühr zu erheben. Diese orientiert sich an folgender Tabelle:

Gebührentarif zu § 8, Absatz. 1 der Sondernutzungssatzung
Nr. Art der Sondernutzung Gebühr evt. Mindestgebühr
1

Automaten, Warenauslagen, Schaukästen

4,50 € pro Monat / m²

17,00 €
2

Baubuden, Baustofflager, Aufstellen von Arbeitswagen, Baumaschinen, Gerüsten, Schrägaufzügen und ähnliches

5,25 € pro Monat / m²

26,50 €
3

Container

0,85 € pro Tag / m²

11,75 €
4

Außengastronomie

2,70 € pro Monat / m²

26,50 €
5

ortsfeste Verkaufsstände, Imbissstände, Kioske und ähnliches

10,00 € pro Monat / m²

16,25 €
6

mobile Verkaufsstände sowie Verkaufs und Werbefahrzeuge aller Art

7,00 € pro Monat / m²

21,50 €
7

Weihnachtsbaumverkauf

6,00 € pro Monat / m²

-
8

Plakatierung

3,45 € pro Monat / Stück

31,00 €
9

Banner

16,00 € pro Monat / Stück

-
10

Schützen-  und  Volksfeste,  Zirkusgastspiele sowie Veranstaltungen ähnlicher Art

27,00 € pro Tag

-
11

Private Straßen- und Nachbarschaftsfeste

16,00 € pro Tag 

-
12

Infrastrukturelle Einrichtungen, soweit sie nicht Zwecken der öffentlichen Versorgung oder des öffentlichen Verkehrs dienen (Postablagekästen, Masten etc.)

4,60 € pro Monat / Stück

22,00 €
13

sonstige Inanspruchnahmen, die nicht unter die genannten Beispiele fallen

2,50 - 15,00 € pro Monat/m²

16,50 €

Beantragen Sie die Bescheinigung schriftlich, ist die oben genannte Verwaltungsgebühr auf das Konto der Stadt Erkrath zu überweisen:

Die Bankverbindung dafür lautet:

Kreissparkasse Düsseldorf
IBAN: DE78 3015 0200 0003 4000 25
BIC: WELADED1KSD