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Verfahrensablauf

Der Antrag auf die Bescheinigung in Steuersachen kann schriftlich, persönlich oder online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW gestellt werden.

Benötigt wird zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen ein ausgefüllter Onlineantrag oder Antragsvordruck. Dieser muss Name und Anschrift der antragstellenden Person bzw. die Firmenbezeichnung und den Firmenstandort enthalten. Weiterhin muss ein steuerliches Kassenzeichen (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer) genannt werden oder die Information, dass die antragstellende Person bzw. Firma noch nicht steuerlich geführt wird. Weiterhin ist zwingend erforderlich, dass der Zweck, für den die Bescheinigung benötigt wird, genannt wird.

Nach Eingang der Zahlung wird die Bescheinigung ausgestellt und per Post zugeschickt.