Kosten
Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung für die Stadt Erkrath vom 17.07.2013 in der jeweils aktuell geltenden Fassung, Tarif-Nr. 4, beträgt die Gebühr für die Bescheinigung in Steuersachen 25,00 Euro.
Beantragen Sie die Bescheinigung schriftlich ist die Verwaltungsgebühr auf das Konto der Stadt Erkrath unter Angabe des folgenden Verwendungszwecks zu überweisen:
Produkt 01.09.03 / Sachkonto 431100 / Untersachkonto 03100.10000 „Gebühr Unbedenklichkeitsbescheinigung“
Die Bankverbindung dafür lautet:
Kreissparkasse Düsseldorf
IBAN: DE78 3015 0200 0003 4000 25
BIC: WELADED1KSD