Wohngeldreform 2023
Zum 01.01.2023 trat die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Auch die Höhe der Auszahlungen wurde angehoben und berücksichtigt nun erstmal auch Heizkosten sowie Kostensteigerungen durch Sanierungsmaßnahmen sowie weitere Faktoren.
Hierdurch ist bei Antragstellung mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen dabei keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Seit Mitte Dezember 2022 kann online über den Wohngeldrechner des Landes die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.