Bauleitpläne im öffentlichen Beteiligungsverfahren
Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung werden Bauleitpläne aufgestellt. Das Planungsrecht sieht in den dafür erforderlichen Verfahren verschiedene Bürgerbeteiligungen vor. Die Planungsziele zu den Bauleitplanverfahren werden frühzeitig öffentlich vorgestellt. Mit der öffentlichen Auslegung gibt es die Möglichkeit, Einsicht in die Planung zu nehmen und eine Stellungnahme bzw. Anregungen und Bedenken vorzubringen.
Bebauungsplan XI 2A 1. Änderung – Unterbacher Straße / Am Maiblümchen –
Öffentliche Auslegung
Das Gebiet befindet sich im Stadtteil Unterfeldhaus.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung und Nachverdichtung des städtischen Grundstücks Am Maiblümchen 41 zu schaffen. Nach Abriss des Bestandsgebäudes ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im geförderten Wohnungsbau vorgesehen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt
in der Zeit vom 07.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021.
Unter Bezug auf § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der Entwurf zum Bebauungsplan einschließlich textlicher Festsetzungen und der Begründung sind nachfolgend unter „Unterlagen zum Verfahren“ einsehbar.
Darüber hinaus können die Planunterlagen wie gewohnt innerhalb der genannten Frist beim Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath, 2. Etage, Zimmer 300 während der Dienststunden (derzeit Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden. Um Terminvereinbarung unter Tel. 0211-2407-6101 oder -6117 wird gebeten. Auf die Infektionsschutzmaßnahmen (siehe Amtsblatt vom 10.12.2020) im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird hingewiesen.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Erkrath finden Sie hier unter „Interne Links“.
Plangebietsabgrenzung
Unterlagen zum Verfahren
Die nachfolgenden Unterlagen werden hier bis zum Ende des oben genannten Zeitraumes öffentlich ausgelegt und können darüber hinaus ausschließlich nach Terminvereinbarung bei der zuständigen Stelle im Fachbereich Stadtplanung ∙ Umwelt ∙ Vermessung, Zimmer 300 eingesehen werden. Regelwerke, DIN-Normen und Merkblätter, die im Bebauungsplanverfahren XI 2A 1. Änderung – Unterbacher Straße / Am Maiblümchen – zur Anwendung kommen, können ebenfalls, ausschließlich nach Terminvereinbarung, bei der zuständigen Stelle im Fachbereich Stadtplanung ∙ Umwelt ∙ Vermessung, Zimmer 300 eingesehen werden.
Hinweis: Das Öffnen der Dateien und auch der Zoomvorgang kann aufgrund der Datenmengen einige Ladezeit in Anspruch nehmen.
Flächennutzungsplanentwurf der 85. Flächennutzungsplanänderung – Wimmersberg –
Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung der 85. Flächennutzungsplanänderung – Wimmersberg – erfolgt in der Zeit
vom 22.07.2020 bis einschließlich 21.08.2020.
Unter Bezug auf § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der Entwurf zur 85. Flächennutzungsplanänderung, der Begründung mit Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind unter „Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren“ einsehbar.
Darüber hinaus können die Planunterlagen wie gewohnt innerhalb der genannten Frist beim Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath, 2. Etage, Zimmer 300 während der Dienststunden (derzeit Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden. Um Terminvereinbarung unter Tel. 0211-2407-6104 /-6105 /-6108 oder -6116 wird gebeten. Auf die Infektionsschutzmaßnahmen (siehe Amtsblatt vom 14.07.2020) im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird hingewiesen.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Alt-Erkrath und wird begrenzt durch die Bahntrasse Wuppertal-Düsseldorf, sowie die Kreuz- und die Schlüterstraße sowie die Straße Am Wimmersberg.
Abgrenzung des Plangebietes
Geltungsbereich der 85. Flächennutzungsplanänderung – Wimmersberg –
Ziel der Planung ist es, für die überwiegend gewerblich genutzten Grundstücke die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umwandlung in ein Wohnquartier zu schaffen.
Die nachfolgenden Unterlagen werden auf dieser Seite bis zum Ende der Auslegungszeit öffentlich ausgelegt und können darüber hinaus ausschließlich nach Terminvereinbarung bei der zuständigen Stelle im Fachbereich Stadtplanung ∙ Umwelt ∙ Vermessung, Zimmer 300 eingesehen werden.
Unterlagen zur 85. Flächennutzungsplanänderung
Bebauungsplanentwurf Nummer E 35 – Wimmersberg –
Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. E 35 – Wimmersberg – erfolgt
in der Zeit vom 22.07.2020 bis einschließlich 21.08.2020.
Unter Bezug auf § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der Entwurf zum Bebauungsplan einschließlich textlicher Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind unter „Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren“ einsehbar.
Darüber hinaus können die Planunterlagen wie gewohnt innerhalb der genannten Frist beim Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath, 2. Etage, Zimmer 300 während der Dienststunden (derzeit Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden. Um Terminvereinbarung unter Tel. 0211-2407-6104 /-6105 /-6108 oder -6116 wird gebeten. Auf die Infektionsschutzmaßnahmen (siehe Amtsblatt vom 14.07.2020) im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird hingewiesen.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Alt-Erkrath und wird begrenzt durch die Bahntrasse Wuppertal-Düsseldorf, sowie die Kreuz- und die Schlüterstraße sowie die Straße Am Wimmersberg.
Abgrenzung des Plangebietes
Ziel der Planung ist es, für die überwiegend gewerblich genutzten Grundstücke die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umwandlung in ein Wohnquartier zu schaffen.
Die nachfolgenden Unterlagen werden hier bis zum Ende der Auslegungszeit öffentlich ausgelegt und können darüber hinaus ausschließlich nach Terminvereinbarung bei der zuständigen Stelle im Fachbereich Stadtplanung ∙ Umwelt ∙ Vermessung, Zimmer 300 eingesehen werden.
Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf Nummer E 35
Aufgrund der Größe einzelner Dateien kann es je nach Browser und Rechnerleistung bis zu zwei Minuten dauern, die Dateien vollständig sichbar zu laden.
Auch der Zoomvorgang in die Datei benötigt einige Ladezeit.