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Die CO-Pipeline im Gerichtsverfahren

Das Oberverwaltungsgericht in Münster untersagte Ende des Jahres 2007 vorläufig mit zwei Beschlüssen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline. Das Gericht bestätigte mit Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht im Jahr 2014, dass das Rohrleitungsgesetz nach seiner Ansicht verfassungswidrig sei.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage jedoch Anfang 2017 für unzulässig erklärt. Das Oberverwaltungsgericht muss nun das Berufungsverfahren wieder aufnehmen und weiterführen. Es werden nun insbesondere die Punkte

    • Verfahrensfehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Umweltverträglichkeitsprüfung zum Beschluss aus 2007,
    • die mangelnde Planrechtfertigung und
    • die fehlende Alternativprüfung

zu bewerten sein.