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Geeignetheitsbestätigung Antragsverfahren

Als Nachweis über die Geeignetheit wird auf Antrag eine Geeignetheitsbescheinigung durch das für den Aufstellungsort zuständige Gewerbestelle ausgestellt. Der Antrag kann formlos gestellt werden und muss folgende Angaben und Nachweise enthalten:

  • Name und Anschrift der Aufstellerin oder des Aufstellers,
  • Anzahl und Art der aufzustellenden Spielgeräte,
  • Anschrift und Art der Betriebsstätte,
  • Kopie der Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.