Drittanzeige eines Parkverstoßes
Über eine Drittanzeige können Erkratherinnen und Erkrather der örtlichen Bußgeldstelle einen Parkverstoß im Stadtgebiet melden. Hierfür ist das Online-Formular »Drittanzeige eines Parkverstoßes« zu verwenden.
Folgende Angaben sind dabei verpflichtend:
- Name und Anschrift der anzeigenden Person,
- Tattag und Uhrzeit,
- Tatort,
- Kennzeichen des Fahrzeugs,
- Mindestens ein Foto, auf denen das Kennzeichen und der Parkverstoß klar erkennbar sind.
Da es unter Umständen nötig ist, die meldende Person als Zeugin bzw. Zeuge bei einem Gerichtsprozess zu hören, können anonyme, unvollständige oder uneindeutige Anzeigen nicht weiterverfolgt werden.
Achtung: Eine Drittanzeige ersetzt nicht die Meldung von akuten Parkdelikten (z.B. Rettungswege blockiert, Einfahrten zugeparkt oder Ähnliches) an die Ordnungsbehörde oder die Polizei. Diese erfolgen weiterhin telefonisch unter 0211 2407-3203 oder per E-Mail an verkehrsueberwachung@erkrath.de.