Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, da in diesen Leistungen bereits die Kosten der Unterkunft enthalten sind:
- Bürgergeld und Sozialgeld nach dem SGB II
- Wohnkostenzuschüsse für Auszubildende nach dem SGB II
- Übergangs- oder Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß SGB XII
- Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe; in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören).
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Ausbildungsförderung bei alleinstehenden Auszubildende oder Studierende, (in der Regel während der Erstausbildung)