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Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, da in diesen Leistungen bereits die Kosten der Unterkunft enthalten sind:

  • Bürgergeld und Sozialgeld nach dem SGB II
  • Wohnkostenzuschüsse für Auszubildende nach dem SGB II
  • Übergangs- oder Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß SGB XII
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe; in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören).
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Ausbildungsförderung bei alleinstehenden Auszubildende oder Studierende, (in der Regel während der Erstausbildung)