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Wo kann man den Antrag stellen

Der Wohnberechtigungsschein kann bei der Abteilung für Sozial- und Wohnungswesen beantragt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Antragstellung stets persönlich, beziehungsweise per Vormund erfolgen muss. Das erforderliche Antragsformular finden Sie unter „Dokumente“.