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Wo kann man den Antrag stellen

Der Wohnberechtigungsschein kann bei der Abteilung für Sozial- und Wohnungswesen beantragt werden. Eine Antragstellung kann wahlweise persönlich, beziehungsweise per Vormund vor Ort, per E-Mail oder per Post erfolgen. Das erforderliche Antragsformular finden Sie unter „Dokumente“.