Wo kann man den Antrag stellen
Der Wohnberechtigungsschein kann bei der Abteilung für Sozial- und Wohnungswesen beantragt werden. Eine Antragstellung kann wahlweise persönlich, beziehungsweise per Vormund vor Ort, per E-Mail oder per Post erfolgen. Das erforderliche Antragsformular finden Sie unter „Dokumente“.