Wer hat Anspruch?
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben all diejenigen Personen, die einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Hinzu kommt, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf. Diese wird von den einzelnen Bundesländern selbst festgelegt. Entsprechend wird das gesamte Einkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen in die Berechnung mit einbezogen. Bestimmte Personengruppen erfüllen in vielen Fällen die Bedingungen für eine Antragstellung.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Alleinerziehende
- Studenten
- Auszubildende
- Behinderte
- Rentner
- Senioren
- Ausländer (bei einer Aufenthaltsgenehmigung von mindestens einem Jahr und mit festem Wohnsitz in Deutschland)
- bei SGB II oder SGB XII Bezug
Jedoch gilt hier die Prüfung für die Notwendigkeit.