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Erforderliche Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nur der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder die von der Eigentümerin oder vom Eigentümer bevollmächtigten Person die Akteneinsicht gewährt wird.

Als Eigentümernachweis dienen

  • ein Grundbuchauszug oder
  • ein aktueller Grundsteuerbescheid oder
  • ein notarieller Kaufvertrag und
  • ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
  • Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers, soweit die Akteneinsicht von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden soll