Sprungziele
Seiteninhalt

Wer kann Akteneinsicht beantragen?

Akteneinsicht wird den folgenden Personen gewährt:

  • der Eigentümerin oder dem Eigentümer
  • dem von der Eigentümerin oder dem Eigentümer schriftlich Bevollmächtigten

Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig.