Checkliste
Das Ab- oder Anmelden der Restmülltonne ist eine Aufgabe für die Grundstückseigentümerin oder -eigentümer. Als Mieterin oder Mieter benachrichtigen Sie also entsprechend die vermietende Person. Sind Sie selbst Grundstückseigentümerin oder -eigentümer, wenden Sie sich an die Abteilung Abgaben · Forderungen.
Fällt mehr Restmüll an, als in die Restmülltonne passt, können graue Restmüllsäcke erworben werden.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Abfallbehälter“.