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Checkliste

Das Ab- oder Anmelden der Restmülltonne ist eine Aufgabe für die Grundstückseigentümerin oder -eigentümer. Als Mieterin oder Mieter benachrichtigen Sie also entsprechend die vermietende Person. Sind Sie selbst Grundstückseigentümerin oder -eigentümer, wenden Sie sich an die Abteilung Abgaben · Forderungen.

Fällt mehr Restmüll an, als in die Restmülltonne passt, können graue Restmüllsäcke erworben werden.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt  „Abfallbehälter“.