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FAQs – Die häufigsten Fragen und Antworten

Im Laufe des Bauprojektes erreichen uns immer wieder Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den aktuellen Arbeiten, den Zuwegungen und den damit verbundenen Einschränkungen.

Am Dienstag, den 26.09.2023, fand eine Informationsveranstaltung zum Neubauprojekt in der Stadthalle Erkrath statt. Die Präsentation zur Veranstaltung informierte über den aktuellen Sachstand und ist unter „Dokumente“ zu finden.

Nachfolgenden sind zudem Antworten auf die häufigsten Fragen gesammelt.

Generelle Fragen:

Was haben die Schadstoffuntersuchungen ergeben?

Beide Projekte erfordern eine Pfahlgründung mit umfangreichen Bodenmanagement. Die notwendigen Schadstoffuntersuchungen haben ergeben, dass der Oberboden auf dem Grundstück des Gymnasiums mit PFAS belastet ist. Das ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien. Diese finden Verwendung in zahlreichen Produkten und Materialien (von Kosmetika über Kochgeschirr bis hin zu Textilien) und gelangen über (Ab-)Wasser in die Umwelt. Als neue Stoffgruppe sind sie laut Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung seit 2023 zu untersuchen.

Die geringe PFAS-Konzentration im Oberboden des Plangebietes wurde in der Vergangenheit wahrscheinlich über die allgemein übliche Düngung des Bodens mit Klärschlamm eingetragen. Eine Gefährdung für zukünftige Nutzerinnen und Nutzer kann ausgeschlossen werden. Das Grundwasser wurde als unbelastet deklariert.

Weitere Detailuntersuchungen in der Tiefe wurden abgeschlossen. Die PFAS-Konzentration konnte in Teilbereichen im Oberboden sowie in den tieferen Bodenschichten nachgewiesen und einer Verwertungsklasse zugeordnet werden. Belastetes Bodenmaterial, welches nicht mehr saniert werden kann, wird ordnungsgemäß in einer Deponie entsorgt. Verbleibende, gering belastete Böden können vor Ort saniert und in technische Bauwerke wie z.B. Unterbau von Straßenkörpern wieder eingebaut werden. Die Maßnahme wird von einem Fachgutachter und der Bodenschutzbehörde des Kreises Mettmann begleitet.     

Müssen Bäume gefällt werden?

Zuwegung an der Friedrichstraße: Die Stadtbäume auf dem Weg zum Gymnasium können bestehen bleiben, es sind keine Fällungen notwendig.

Zuwegung an der Bachstraße: Aufgrund des Brückenneubaus sind vereinzelte Fällung nicht ortsprägender Bäume notwendig. Die Zielvorgabe ist stets, so wenig Bäume wie möglich zu fällen. Entsprechende Ausgleichspflanzungen sind in der Straßen- und Bebauungsplanung vorgesehen.

Zur Dreifeld-Sporthalle:

Wie erfolgt die Zuwegung zur Baustelle?

Die Zuwegung zur Baustelle der Turnhalle sowie den Neubau der Brücke erfolgt über die Bachstraße. Die Bachstraße und Zuwegung zum Sportplatz werden an die Höhe der neuen Brücke angepasst. Die Fahrbahnbreite wird von 7,50 Metern bis zur Brücke auf 5,50 Meter reduziert. Der beidseitige Gehweg ist 2,50 Meter breit.

Dieser Lageplan zeigt die Erschließung der Gymnasiums am Neandertal über die Bachstraße.
Dieser Lageplan zeigt die Erschließung der Gymnasiums am Neandertal über die Bachstraße.

Wie wirkt sich die Zuwegung auf ein mögliches Hochwasserereignis aus?

Die Anhebung des Straßenkörpers hat eine Dammwirkung und sorgt somit für eine Unterbindung der Überflutungsfläche Bachstraße. Zugleich bedingt die Dammwirkung nur geringe Veränderungen bis zu 1 Zentimeter in den verbleibenden Retentionsraum. Es gibt keinerlei zusätzliche Gefährdung bzw. Verschärfung der Hochwassersituation für umliegende Baugrundstücke.

Wie läuft der Neubau der Brücke Bachstraße ab?

An der Bachstraße wird eine neue Straßenbrücke mit zwei Fahrbahnen und zwei Gehwegen gebaut.

Bei der Planung wurden mögliche Hochwasserereignisse berücksichtigt: Die Höhe des Überbaus ist 50 Zentimeter über dem Wasserspiegel bei Hochwasser, die neue Fahrbahn ist damit im Mittel 94 Zentimeter höher als alte Fußgängerbrücke. Auch bei Wiederlager und Brückenstützweite wurde die Planung entsprechend angepasst: Die Fundamente sind außerhalb der Düssel, sodass der Durchfluss nicht beeinflusst wird

Die Bauausführung beginnt im Sommer 2024, die Fertigstellung ist für den Sommer 2025 geplant.

Ist mit Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum zu rechnen?

Während der Abbruch- und Bauphase werden temporär öffentliche Parkflächen im Bereich der Bachstraße gesperrt werden müssen. Alternativ kann in dieser Zeit auf den nahegelegenen Gerberplatz ausgewichen werden. 

Es wird werktags ein zeitlich begrenztes absolutes Haltverbot eingerichtet, voraussichtlich von 06:00 bis 18:00 Uhr.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden die öffentlichen Parkflächen wieder komplett freigegeben.

Zum Gymnasium-Neubau:

Wie erfolgt die Zuwegung zur Baustelle?

Die Zuwegung zur Baustelle erfolgt über die Friedrichstraße und weiterführend über den Heiderweg. Kleinstverkehr wird gegebenenfalls auch über die Karlstraße abgewickelt. Es wird werktags ein zeitliches begrenztes absolutes Haltverbot eingerichtet, voraussichtlich von 06:00 bis 18:00 Uhr. Zudem wird es eine Änderung der Vorfahrtsregelung geben und eine Einengung mit Vorrangregelung.

Der Heiderweg wird bis zum vorhandenen Landwirtschaftsweg verlängert. Von dort aus wird die temporäre Baustraße vom Landwirtschaftsweg bis hin zum zukünftigen Grundstück des Neubaus Gymnasium am Neandertal geführt. Der Rückbau erfolgt nach Fertigstellung des Gebäudes.

Wieso ist keine alternative Zuwegung möglich?

Im Zusammenhang mit dem Neubau des Gymnasiums am Neandertal wurde von Seiten der Bürgerschaft eine alternative Baustraße vorgeschlagen.

Die vorgeschlagene Alternative ist, wie alle anderen Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustellenandienung sowie späterer Erschließung, seitens der Stadtverwaltung im Vorfeld betrachtet und untersucht worden. Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschte Alternative, die Baustelle aus östlicher Richtung anzudienen, ist hier leider gleich aus mehreren Gründen nicht möglich:

Die vorhandene Brücke (BW 1.10) besitzt nach DIN1072 die Brückenklasse 30. Somit ist die Brücke auf 30t beschränkt, sodass ohne Erneuerung der Brücke ein Baustellenverkehr in dem gesetzten Zeitrahmen nicht möglich ist. Die Planung und Umsetzung solch einer Maßnahme würde den gleichen zeitlichen Rahmen umfassen, wie die bereits angefangene Planung der Brücke Bachstraße, welche zur späteren Erschließung als auch zur weiteren Baustellenandienung zur Fertigstellung des Gymnasiums dienen wird.

Der vorhandene Weg im weiteren Verlauf über den Hof Haus Brück liegt nicht im Eigentum der Stadt Erkrath. Auch bei Erfolg einer Einigung mit dem Eigentümern von Haus Brück bestehen hier zusätzlich die beengten Verhältnisse auf dem Hof selbst. Die Alternative direkt nach der Brücke BW 1.10 unter der Autobahnbrücke und anschließend eine Baustraße über das Feld zu führen ist ebenfalls nicht möglich. Die Grundstücke unterhalb der Autobahnbrücke sind im Besitz der Bundesrepublik Deutschland und werden seitens des Bundes als Baustellenlagerfläche genutzt. Selbst bei Genehmigung seitens des Bundes über diese Fläche fahren zu dürfen, müsste eine Baustraße zunächst über einen vorhandenen oberirdischen Abwasserkanal und anschließend über das Feld durch ein Hochwasserschutzgebiet geführt werden. Eine Genehmigung, auch wenn es sich nur um eine zeitlich begrenzte Baustraße handelt, wird seitens der Unteren Wasserbehörde nicht erteilt werden können.

Ähnlich verhält es sich bei der Baustellenandienung aus Süden über die vorhandene Brücke Bachstraße BW 1.13 Zufahrt Gymnasium. Ein Weg direkt nach der Brücke in Richtung Osten entlang der Düssel über den vorhandenen Trampelpfad läge ebenfalls im Hochwasserschutzgebiet. An dieser Stelle einen Fuß- und Radweg zu errichten hat die Untere Wasserbehörde bereits abgelehnt, sodass erst recht eine befahrbare Straße nicht genehmigungsfähig ist. Die Flächen im weiteren Verlauf nach der Brücke in Richtung Norden liegen nicht im Eigentum der Stadt Erkrath. Eine mögliche Baustraße müsste über diese Fläche und entlang des Umspannwerks verlaufen. Eine Zustimmung seitens des Eigentümers kann schon aus den gegebenen Sicherheitsabständen nicht erteilt werden.

Ab wann kann das Gymnasium von der Bachstraße aus über die Düssel erreicht werden?

Mit Inbetriebnahme des Gymnasiums muss die Erschließung über die Bachstraße gesichert sein. Derzeit befindet sich die Straße in der Planung und die Brücke in der Ausschreibungs- und Ausführungsphase.

Wie wirkt sich der Neubau auf Parkplätze und den Schulverkehr aus?

Es sind 54 Parkplätze geplant und es besteht die Möglichkeit, um 13 Parkplätze zu erweitern, die zur öffentlichen Nutzung freigegeben werden können.

Die Auswirkungen auf den Schulverkehr sind nur geringfügig, denn die gewohnten Wege werden weiterhin von den Schülerinnen und Schülern genutzt.

Verkehrsprognose Baustellenverkehr

Am Dienstag, dem 26.09.2023, fand eine Informationsveranstaltung zum Neubauprojekt in der Stadthalle Erkrath statt. In dieser Veranstaltung wurden Bedenken seitens der Bürger zu der Verkehrsintensität „Baustellenfahrzeuge“ aus dem Verkehrsgutachten vom Juni 2022 geäußert. Die Stadtverwaltung hat die Angaben aus dem Gutachten noch einmal auf den Prüfstand gestellt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

Die geschätzte Erdaushubmenge aus dem Verkehrsgutachten vom 2022 wurde zur Ersteinschätzung der Verkehrserzeugung „Gesamt-LKW-Fahren“ zugrunde gelegt.  Leider wurde zum damaligen Zeitpunkt eine falsche Zeitangabe zur Berechnung der LKW-Fahrten pro Stunde angenommen. Dies führte zu der Aussage, dass alle 4 Minuten mit einer Durchfahrt eines Baustellenfahrzeugs zu rechnen ist. Diese Angaben können nunmehr im positiven Sinne korrigiert werden.

Nachdem die Planung für den Erdbau zum größten Teil abgeschlossen ist, konnte die Erdaushubmenge verifiziert und die Abfuhrmenge durch den Wiedereinbau um ca. 40% reduziert werden. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung des Baustellenverkehrs, da ein Teil der Erde vor Ort verbleibt und nicht abgefahren werden muss.  

Der Bau der Brücke in der Bachstraße erfolgt im Zeitraum von Ende 2024 bis Mitte 2025. Sobald die Brücke und der Unterbau der Straße (Zufahrt zum Neubau Gymnasium) fertiggestellt wurde, kann auch diese als Zufahrt zur Baustelle genutzt werden. Durch diese alternative Möglichkeit wird die Friedrichstraße und der Heiderweg zusätzlich entlastet.

Umlegung Parkplatzfläche

Die bisher geplante Parkplatzfläche unterhalb des Gymnasiums musste aufgrund der dort zu erwartenden hohen Grundwasserstände verlegt werden. Der Parkplatz wird gemäß den aktuellen Planungen auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Gymnasiums errichtet. Dadurch wurde eine natürliche Überlauffläche für die Düssel geschaffen. Die neue Lage des Parkplatzes liegt innerhalb einer im rechtswirksamen Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet. Somit werden nicht mehr – wie bislang geplant – die im Bebauungsplan ausgewiesene Fläche für die Freiraumnutzung, zusätzlich versiegelt.