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Anrechnung

Der Unterhaltsvorschuss wird angerechnet, wenn das Kind Sozialgeld erhält. Für das Kind wird also nur der Betrag an Sozialgeld ausgezahlt, wenn das Sozialgeld höher ist als der Unterhaltsvorschuss.
Bei der Berechnung zum Beispiel des Wohngeldes oder des Kinderzuschlages wird der Unterhaltsvorschuss als Einkommen berücksichtigt, sodass diese Leistungen geringer ausfallen.