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Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat ein Kind, welches

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt
    • der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
    • der von seinem Ehegatten/(eingetragenen) Lebenspartner dauernd getrennt lebt oder
    • dessen Ehegatte/(eingetragener) Lebenspartner für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist und
  • Unterhalt von dem anderen Elternteil
  • Waisenbezüge erhält (falls dieser oder ein Stiefelternteil verstorben ist)

Auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie in Deutschland leben.