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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Pass
- Geburtsurkunde des Kindes
- bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Aufenthaltstitel
- vorhandene Unterhaltstitel (Urkunde, Beschluss, Vergleich) in der vollstreckbaren Ausfertigung
- Vaterschaftsanerkenntnis bzw. Vaterschaftsfeststellungsbeschluss
- Nachweise über Unterhaltszahlungen oder den Bezug von Waisenrente
- Aufforderung an den Unterhaltspflichtigen zur Unterhaltszahlung
- gegebenenfalls Scheidungsbeschluss oder Niederschrift aus der Verhandlung
- bei über 12 Jährigen: aktueller Bescheid des Jobcenters
- bei über 16 Jährigen: Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung
- bei über 16 Jährigen: Einkommensnachweise (Ausbildungsvergütung, Minijob, freiwilliges soziales Jahr)