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Umfang der Leistung

Der Umfang der Leistungen umfasst folgende Positionen:

  • Maßgebende Regelbedarfsstufe der leistungsberechtigten Person
  • die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • eventuell Mehrbedarfe, wie zum Beispiel bei einer Gehbehinderung (Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis)
  • die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Zusatzbeiträgen und Vorsorgebeiträgen, sofern keine gesetzliche Krankenversicherung besteht

Eine generelle Aussage über die Höhe der Leistung ist nicht möglich. Sie ist im Einzelfall von einer Vielzahl individueller Faktoren abhängig.