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Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben:

  • Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
  • die Altersgrenze erreicht haben
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, dass heißt, die nicht in der Lage sind einer Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden nachzugehen