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Voraussetzungen

Sie sind

  • unter 65 Jahre alt und
  • erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit und
  • leben alleine oder mit Kind bzw. Kindern unter 15 Jahren

oder Sie sind

  • unter 65 Jahre alt und
  • erhalten eine Altersrente?

Dann könnte eine Hilfe zum Lebensunterhalt für Sie in Frage kommen. Bitte wenden Sie sich an die genannte „Ansprechperson“.

Ob und in welcher Höhe Sozialhilfeleistungen gewährt werden, hängt ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder / Einstandsgemeinschaft
  • der Höhe der Kosten der Unterkunft
  • der Höhe der Kosten für die Krankenversicherung
  • der Höhe des Familieneinkommens und der vorhandenen Vermögenswerte