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Voraussetzung

Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Kind eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

  • Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen (Leistungen nach SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld und Kindergeld