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Voraussetzung
Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Kind eine der folgenden Leistungen bezogen wird:
- Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen (Leistungen nach SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag
- Wohngeld und Kindergeld