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Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets

  • ein- oder mehrtägige Ausflüge oder Klassenfahrten
  • persönlicher Schulbedarf bis zu 174,00 Euro/Jahr
  • ergänzende angemessene Lernförderung, wenn zum Beispiel die Versetzung oder der Schulabschluss gefährdet ist
  • Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder in Kindertageseinrichtungen
  • Zuschuss zum Schoko-Ticket
  • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel bei Vereins-, Kultur- und Ferienangebote

Diese Leistungen können als Geld- oder Sachleistungen gewährt werden. Durch die Sachleistungen wird sichergestellt, dass die Kinder individuell gefördert werden können. Das Kind kann Teilhabeangebote grundsätzlich in ganz Deutschland in Anspruch nehmen unter der Voraussetzung, dass der Anbieter geeignet ist und das Angebot den für die Teilhabeleistung vorgesehenen Zweck erfüllt.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter „Externe Links“ finden Sie weitere Informationen.