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Kündigung

Eine Kündigung der Betreuung im laufenden Schuljahr ist nur aus zwingenden Gründen (wie etwa Umzug, Schulwechsel, Arbeitslosigkeit oder ähnlichem) möglich. Die schriftliche Kündigung muss dem Fachbereich Schule · Kultur · Sport per Post oder per Mail an 8-2@erkrath.de spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigen Ende der Betreuung vorliegen. Bei einer Änderung des Stundenplanes zu Beginn des Schuljahres, die eine Betreuung des Kindes nicht mehr erforderlich macht, wäre eine Aufhebung der Anmeldung kurzfristig möglich.

Der Betreuungsplatz kann durch den Fachbereich Schule · Kultur · Sport bei Vorliegen wichtiger Gründen gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Beitragszahlungen der Eltern ausbleiben.