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Kündigung

Eine Kündigung der Betreuung im laufenden Schuljahr ist nur aus zwingenden Gründen (Umzug, Schulwechsel, Arbeitslosigkeit oder Ähnlichem) möglich. Die schriftliche Kündigung muss dem Fachbereich Schule · Kultur · Sport vier Wochen vor Monatsende vorliegen.

Bei einer Änderung des Stundenplanes zu Beginn des Schuljahres, die eine Betreuung Ihres Kindes nicht mehr erforderlich macht, wäre eine Aufhebung der Anmeldung kurzfristig möglich. Der Betreuungsplatz kann durch den Fachbereich Schule · Kultur · Sport bei Vorliegen von wichtigen Gründen gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Beitragszahlungen der Eltern ausbleiben.