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Betreuung „Verlässliche Schule von 8 bis 2“

Die Betreuung von 8 bis 2 gewährleistet eine zuverlässige Betreuung der Schülerinnen und Schüler nach der vierten Stunde bis 14:00 Uhr. Generell kürzere Unterrichtszeiten sowie Unterrichtsausfälle werden von diesem Betreuungsangebot aufgefangen.

Die Betreuung von 8 bis 2 wird in Erkrath an sieben Grundschulstandorten in Eigenregie durch den Trägerverein Verlässliche Schule in Erkrath e.V. betrieben. Es werden insgesamt rund 330 Kinder betreut.

Anmeldung

Die Teilnahme an der Betreuung 8 bis 2 ist beitragspflichtig und setzt eine vorherige Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten voraus.

Die dazu notwendigen Anmeldeformulare erhalten Sie in den Sekretariaten der Schulen. Diese leiten die Anträge an die Abteilung Schule zur weiteren Bearbeitung weiter. Die Entscheidung, ob ein Kind in die Betreuung 8 bis 2 aufgenommen wird, obliegt den Schulen. Der Vertrag gilt lediglich für ein Schuljahr und endet automatisch mit Ablauf des Schuljahres.

Beiträge

Die Monatsbeiträge werden schuljährlich neu ermittelt und sind abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, welche die Betreuung in dem jeweiligen Schuljahr in Anspruch nehmen möchten.

Der aktuelle Betreuungsbeitrag beträgt 35,00 € pro Monat. Sollten Geschwisterkinder bereits eine Einrichtung (8-2, OGS, Kita, städtische Tagespflege) besuchen oder die Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylleistungen oder einen Kinderzuschlag empfangen, entfällt der Beitrag.

Kündigung

Eine Kündigung der Betreuung im laufenden Schuljahr ist nur aus zwingenden Gründen (wie etwa Umzug, Schulwechsel, Arbeitslosigkeit oder ähnlichem) möglich. Die schriftliche Kündigung muss dem Fachbereich Schule · Kultur · Sport per Post oder per Mail an 8-2@erkrath.de spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigen Ende der Betreuung vorliegen. Bei einer Änderung des Stundenplanes zu Beginn des Schuljahres, die eine Betreuung des Kindes nicht mehr erforderlich macht, wäre eine Aufhebung der Anmeldung kurzfristig möglich.

Der Betreuungsplatz kann durch den Fachbereich Schule · Kultur · Sport bei Vorliegen wichtiger Gründen gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Beitragszahlungen der Eltern ausbleiben.