Fristen
Der Antrag ist mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Maßnahme zu stellen. Der Bescheid ist ein Jahr gültig. Nach- bzw. Ersatzpflanzungen sind innerhalb dieses Jahres durchzuführen. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, ist eine eigenständige Verlängerung vor Ablauf der First zu beantragen.