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Voraussetzungen

Die Genehmigung zur Fällung eines Baumes kann nur erteilt werden, wenn dafür hinreichende Gründe vorliegen. Die normalen Lebensäußerungen des Baumes wie Laubfall, Schattenwurf und Wurzelbildung sind in der Regel zumutbar und können daher nicht als Begründung für die Entfernung eines Baumes angeführt werden.