Gründe gegen die Erteilung einer Erlaubnis
Eine Ausnahmegenehmigung wird nicht erteilt, wenn der Einsatz alternativer Rückhaltesysteme (zum Beispiel Hosenträgergurt) möglich ist. Die Straßenverkehrsbehörde kann einen Nachweis der Fahrzeugherstellenden über die Unmöglichkeit der Nachrüstung verlangen. Die eventuell anfallenden Umrüstungskosten stellen keinen Grund für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung dar.