Notwendigkeit der ärztlichen Bescheinigung
Die gesundheitlichen Gründe sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Bescheinigung ausdrücklich bestätigen muss, dass die antragstellende Person auf Grund eines ärztlichen Befundes von der Gurtanlegepflicht befreit werden muss, weil nach Abwägung aller Gesichtspunkte der gesundheitliche Schaden, der beim Anlegen des Gurtes eintreten könnte, größer ist als der Schaden, der bei einem Unfall ohne Schutz des Gurtes eintreten könnte.
Aus der ärztlichen Bestätigung muss weiter hervorgehen, wie lange die gesundheitliche Beeinträchtigung voraussichtlich noch besteht, da eine Ausnahmegenehmigung immer befristet ausgestellt wird. Bei einer dauerhaften Beeinträchtigung, wird eine maximal fünf Jahre gültige Ausnahmegenehmigung erteilt.