Umfang der Parkberechtigung
Während des Arbeitseinsatzes berechtigt der Ausweis zum Parken
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren oder Parkscheinautomaten, ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- im eingeschränkten Haltverbot,
- im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone und
- auf Bewohnerparkplätzen.
Die Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf die Ausführung des Gewerkes und ist daher nicht zum Parken am Betriebssitz, an der Zweigniederlassung oder in deren Nähe gültig.