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Generell geschützte Bäume

Geschützt sind:

  • Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) sowie
  • mehrstämmige Bäume, bei denen wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 50 Zentimetern hat.

Folgende spezielle Baumarten sind besonders geschützt:

  • heimische Zitter- und Schwarzpappeln,
  • Walnussbäume,
  • Esskastanien und hochstämmige Obstbäume,
  • Eiben,
  • Kiefern,
  • Lärchen und
  • Ginkobäume.