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Generell geschützte Bäume
Geschützt sind:
- Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) sowie
- mehrstämmige Bäume, bei denen wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 50 Zentimetern hat.
Folgende spezielle Baumarten sind besonders geschützt:
- heimische Zitter- und Schwarzpappeln,
- Walnussbäume,
- Esskastanien und hochstämmige Obstbäume,
- Eiben,
- Kiefern,
- Lärchen und
- Ginkobäume.