Instrumentenverleih
Grundsätzlich müssen die Schülerinnen und Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Im Rahmen der Bestände können Instrumente verliehen werden. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht. Das Leihinstrument wird von den Lehrkräften ausgehändigt und zurückgenommen.
Das Entgelt für ein Leihinstrument beträgt 14,30 Euro monatlich (171,60 Euro jährlich). Eine Ermäßigung dieses Betrages wird grundsätzlich nicht gewährt.
Eine Kündigung ist zum ersten eines Monats mit vierwöchiger Kündigungsfrist möglich.
Das Entgelt wird dann anteilig verrechnet.