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Lärm durch gewerbliche Arbeiten und Maschinenbenutzung zur Nachtzeit

Für Ausnahmeerlaubnisse zur Durchführung von gewerblichen Arbeiten und der Benutzung von Maschinen für solche gewerblichen Arbeiten zur Nachtzeit ist das Umweltamt des Kreises Mettmann zuständig. Ansprechpersonen und weitere Informationen können Sie dem Merkblatt unter „Dokumente“ entnehmen.