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Hinweise zur Beteiligung der Nachbarschaft

Darüber hinaus wird empfohlen, bereits im Vorfeld einer Veranstaltung, durch welche die Nachtruhe gestört werden könnte, Kontakt zu den Nachbarn aufzunehmen und diese zu informieren. So können in der Regel Streitigkeiten und nachhaltige Störungen des nachbarschaftlichen Friedens vermieden werden.