Gebühren
Für die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis vom Verbot der Störung der Nachtruhe wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beträgt für private Veranstaltungen und Veranstaltungen von Vereinen 25,00 € pro Veranstaltungstag und für gewerbliche Veranstaltungen 50,00 € pro Veranstaltungstag. Sollten anlässlich der Veranstaltung Tongeräte benutzt werden, ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung für die Benutzung von Tongeräten zu beantragen.
Bei kurzfristig gestellten Anträgen (weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn) müssen aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwandes höhere Gebühren erhoben werden (zusätzlich 20 % des Regelgebührensatzes).