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Antragsverfahren

Eine Ausnahmeerlaubnis vom Verbot der Störung der Nachtruhe können Sie schriftlich beim Fachbereich Einwohner · Ordnung beantragen. Bitte geben Sie dabei Datum, Ort und Anlass der Veranstaltung an, die erwartete Besucherzahl sowie die Art der Störung, die von Ihrer Veranstaltung ausgehen könnte.

Die Anträge sind spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.

Beachten Sie bitte, dass aufgrund des höheren Bearbeitungsaufwandes eine erhöhte Gebühr erhoben werden muss, wenn ein Antrag erst kurzfristig eingeht. Geht ein Antrag erst am Veranstaltungstag oder am Arbeitstag davor ein, kann er nicht mehr genehmigt werden!