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Gebühren

Für die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zur Benutzung von Tongeräten in möglicherweise belästigender Lautstärke wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beträgt für private Veranstaltungen und Veranstaltungen von Vereinen 50,00 Euro pro Veranstaltungstag und für gewerbliche Veranstaltungen 100,00 € pro Veranstaltungstag.

Sollte sich die Veranstaltung in die Nachtzeit, also auch nach 22:00 Uhr, erstrecken, ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe zu beantragen.

Bei kurzfristig gestellten Anträgen (Eingang weniger als zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn) müssen aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwandes höhere Gebühren erhoben werden (zusätzlich 20 % des Regelgebührensatzes).