Antragsverfahren
Die Anträge sind spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.
Beachten Sie bitte, dass aufgrund des höheren Bearbeitungsaufwandes eine erhöhte Gebühr erhoben werden muss, wenn ein Antrag erst kurzfristig eingeht. Geht ein Antrag erst am Veranstaltungstag oder am Arbeitstag davor ein, kann er nicht mehr genehmigt werden!
Ihren Antrag reichen Sie bitte schriftlich ein. Geben Sie dazu
- das Datum, den Ort und den Anlass der Veranstaltung,
- die erwartete Zuschauer- oder Besucherzahl sowie
- die Art und Leistungsfähigkeit der zum Einsatz kommenden Tongeräte an.
Eine Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen hinsichtlich der Nutzungsdauer und -zeiten oder einer Begrenzung des Schallpegels verbunden.